Gebührenordnung

1. Die Beitrags- und Gebührenordnung wird auf Grundlage der jeweils gültigen Satzung des Gettorfer Sportclubs von 1948 e. V. erlassen.

2. Für die aktive oder passive Mitgliedschaft im Gettorfer Sportclub von 1948 e. V. werden Beiträge und Gebühren erhoben. Diese Beitrags- und Gebührenordnung gilt auch für juristische Personen.

3. Es werden folgende Beitragsarten festgelegt:

− Erwachsenenbeitrag
− Jugendbeitrag
− Passivenbeitrag
− Familienbeitrag

3.1. Erwachsenenbeitrag wird von allen aktiven Mitgliedern erhoben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3.2. Jugendbeitrag wird von allen aktiven Mitgliedern erhoben, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3.3. Passivenbeitrag wird von allen Mitgliedern erhoben, die nicht aktiv in den Sparten wirken.

3.4. Auf Antrag wird von Familien mit mehr als zwei Mitgliedern Familienbeitrag
erhoben. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aktiv sind und nicht zu dem unter 3.6. bezeichneten Personenkreis gehören, finden bei der Festsetzung des Familienbeitrageskeine Berücksichtigung.

3.5. Auf Antrag wird von aktiven Mitgliedern, die eine gesetzliche Rente beziehen, Jugendbeitrag erhoben.

3.6. Auf Antrag wird von aktiven Schülern, Studentenund Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Jugendbeitrag erhoben. Entsprechende Unterlagen sind vorzulegen.

3.7. Eine Umstellung von aktiv auf passiv erfolgt nur auf Antrag des Mitgliedes.

4. Für aktive Mitglieder wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben.

5. Durch Beschluss des Vorstandes können Mitglieder von der Beitragsleistung befreit werden.

6. Die Höhe der Beiträge und Gebühren werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt.

7. Die Sparten sind berechtigt, zusätzlich eigene Beiträge zu erheben.

8. Mitgliedsbeiträge, Zusatzbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im Bankeinzugsverfahren mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein unwiderrufliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.

9. Als Mandatsreferenz für das SEPA-Lastschriftmandat wird die Mitgliedsnummer des Zahlungspflichtigen verwendet. Zusammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer des GSC (DE67GSC00000401507) wird diese Mandatsreferenz von uns auf allen Lastschrifteinzügen angegeben werden.

10. Die Aufnahme Minderjähriger bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, die mit dem minderjährigen Mitglied für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages dem Verein gegenüber gesamtschuldnerisch haften.

11. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages, der Gebühren oder Umlage keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie evtl.
Rücklastschriften entstehende Kosten.

12. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

13. Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt gemäß Beschluss des Vorstandes vom
17.09.2013 mit sofortiger Wirkung in Kraft.


Gettorf, den 17.09.2013

Der geschäftsführende Vorstand :

gez. Hans-Dieter Paasch, 1. Vorsitzender
gez. Hans-Joachim Gravert, 2. Vorsitzender
gez. Bodo Greve, 1. Kassenwart
gez. Dirk-Uwe Weidner, 1. Schriftührer