Ehrenordnung

 

Ehrenordnung

 

§1 Ehrungsarten

 

Der Verein führt folgende Ehrungen durch:

 

a. Für besondere Verdienste um den Verein

b. für langjährige Mitgliedschaft

c. für hervorragende sportliche Leistungen

d. Ehrenmitgliedschaft

e. Ehrenvorsitz

f. Ehrenbrief/Anerkennungen

 

§2 Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein

 

(1) Mitglieder, die sich um den Verein besonders  verdient gemacht haben, können geehrt werden

 

(2) Jedes Vereinsmitglied kann zu ehrende Mitglieder dem Vorstand vorschlagen. Der Vorschlag ist schriftlich mit Begründung zu formulieren

 

(3) Der Vorstand entscheidet im Rahmen einer Sitzung über die Annahme bzw. Ablehnung des Vorschlages

Form und Zeitpunkt der Ehrung wird durch Vorstandsbeschluss festgelegt. Die Ehrung wird vom Vorstand vorgenommen.

 

(4) Folgende Ehrungen sind dafür vorgesehen:

 

a. Urkunde

 

b. Bronzene Ehrennadel

 

c. Silberne Ehrennadel

 

d. Goldene Ehrennadel

 

(5) Bei der Ehrung sind Dauer und Erfolg der ehrenamtlichen Tätigkeit für den Verein, sowie die Dauer der Vereinszugehörigkeit mitbestimmend.

 

(6) Die Verleihung der Goldenen Ehrennadel setzt den Besitz der Silbernen Ehrennadel voraus.

 

§3 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft

 

(1) Für langjährige Mitgliedschaft im Verein werden folgende Ehrungen durchgeführt:

 

a. 15 Jahre - Urkunde mit Bronzener Ehrennadel

 

b. 25 Jahre – Urkunde mit Silberner Ehrennadel

 

c. 40 Jahre – Urkunde mit Goldener Ehrennadel

 

d. 50 Jahre – Urkunde mit Verleihung der Ehrenmitgliedschaft

 

(2) Mitglieder, die dem Verein länger als 50 Jahre angehören, können auf andere Weise geehrt werden.

 

(3) Das Recht auf eine Treueehrung wird durch entsprechende ununterbrochene Mitgliedschaft erworben.

 

(4) Form und Zeitpunkt der Ehrung wird vom Vorstand durch Beschluss festgelegt. Die Ehrung erfolgt durch den Vorstand.

 

§4 Ehrungen für hervorragende sportliche Leistungen

 

(1) Für besonders hervorragende sportliche Leistungen und ehrenamtliche Tätigkeiten können Mitglieder mit einer Leistungsnadel geehrt werden.

 

(2) Das Vorschlagsrecht obliegt den Spartenleitern. Der Vorschlag ist gegenüber dem Vorstand zu begründen.

 

(3) Der Vorstand entscheidet im Rahmen einer Sitzung über die Annahme bzw. Ablehnung des Vorschlages.

 

(4) Form und Zeitpunkt der Ehrung wird durch Vorstandsbeschluss festgelegt. Die Ehrung erfolgt durch den Vorstand.

 

§5 Ehrenmitgliedschaft

 

(1) Auf Vorschlag des Vorstandes können in der ehrenamtlichen Tätigkeit besonders verdienstvolle Mitglieder bzw. Mitglieder gemäß besonderer Begründung von der Jahreshauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernennt werden.

 

(2) Verbunden mit der Ehrung ist die Verleihung der Goldenen Ehrennadel.

 

(3) Die Zahl der Ehrenmitglieder ist unbegrenzt.

 

(4) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht entbunden und haben zu allen sportlichen Veranstaltungen des Vereins freien Eintritt.

 

(5) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann nur im Rahmen einer Jahreshauptversammlung und nur aufgrund einer ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder erfolgen. Ein vereinsschädigendes Verhalten sowie ein Antrag des Vorstandes an die Jahreshauptversammlung sind bindende Voraussetzung.

 

§ 6 Ehrenvorsitz

 

(1) Vereinsvorsitzende, die sich in ihrer Amtszeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können von der Jahreshauptversammlung zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Der Vorschlag erfolgt durch Vorstandsbeschluss.

 

(2) der Verein kann zur gleichen Zeit mehrere Ehrenvorsitzende haben.

 

(3)Die Ehrenvorsitzenden können an allen Sitzungen teilnehmen und haben dort eine beratende Funktion.

 

(4) Verbunden mit der Ernennung ist die Verleihung der Goldenen Ehrennadel.

 

(5) Die Absätze 4 und 5 des §5 gelten analog.

 

§7 Ehrenbrief / Anerkennungen

 

(1) Nichtmitglieder des Vereins, die Ziele und Bestrebungen des Vereins weitgehend unterstützt und gefördert haben, können durch einen Ehrenbrief geehrt werden.

 

(2) Der Ehrenbrief wird in Urkundenform verleihen.

 

(3) Vorsitzende befreundeter Vereine sowie Nichtmitglieder können als Zeichen äußerer Verbundenheit auf sportlich kameradschaftlicher Ebene mit einer Ehrennadel ( ohne Urkunde ) ausgezeichnet werden.

 

(4) Form und Zeitpunkt der Ehrung wird durch Vorstandsbeschluss festgelegt. Die Ehrung erfolgt durch den Vorstand.

 

§8 Nachweis der Ehrungen

 

(1)Sämtliche Ehrungen nach dieser Ehrenordnung sind aktenkundig zu machen.

 

§9 Inkrafttreten / Änderungen

 

(1) Diese Ehrenordnung tritt mit Wirkung vom 06.09.2022 durch Vorstandsbeschluss in Kraft und setzt die Ehrenordnung vom 30.03.1990 mit gleichem Datum außer Kraft.

 

(2) Diese Ehrenordnung wurde den Mitgliedern der Jahreshauptversammlung am 16.09.2022 bekannt gemacht.

 

(3) Jedes Vereinsmitglied kann auf Verlangen diese Ehrenordnung einsehen.

 

(4) Änderungen zur Ehrenordnung können von jedem Mitglied beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich zu begründen.

 

Der Vorstand entscheidet über den entsprechenden Antrag.

 

Gettorf, den 06.09.2022

gez. Hans-Dieter Paasch, 1.Vorsitzender

gez. Bodo Greve, 1.Kassenwart

gez. Christian Schössler, 1.Schriftwart