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Ältestenrat

 

Dem Ältestenrat können nur Mitglieder angehören, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und Vereinsmitglied sind. Der Rat soll aus mindestens 5, höchstens aber aus 7 Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder des Rates werden auf Vorschlag des Vorstandes für einen Zeitraum von 5 Jahren bestellt.
Dem Ältestenrat obliegen folgende Aufgaben:
Schlichtung von Unstimmigkeiten, soweit diese vom Vorstand übertragen werden,
Schlichtung von Unstimmigkeiten, bei denen der Rat von einer der Parteien angerufen wird,
Unterbreitung von Vorschlägen bezüglich der Verhängung von Bußen oder sonstigen Maßnahmen.
Mitglieder des Ältestenrates können unaufgefordert an jeder Vorstands- bzw. Ausschuss-Sitzung teilnehmen.
Sie sind nicht stimmberechtigt. Ihre Vorschläge haben beratenden Charakter. Sämtliche Verhandlungen des Ältestenrates sind vertraulich. Hierüber werden Protokolle geführt. Die Verhandlungen werden durch den 1. Vorsitzenden oder vertretungsweise durch den 2. Vorsitzenden geleitet. Die Mitglieder des Ältestenrates wurden auf der Jahreshauptversammung am 26. März 2010 bestätigt. 

Mitglieder des Ältestenrates:  
Brügmann, Hans
Süderstr. 9b
24214 Gettorf 
Fon: 04346-9460
Fax:
Mobil:  
Dudek, Horst
Erlengrund 11
24214 Gettorf 
Fon: 04346-1014
Fax:
Mobil:  
Johannsen, Günther
Hasselrott 9a
24214 Gettorf 
Fon: 04346-8883
Fax:
Mobil:  
Kock, Wilhelm
Gartenstr. 46
24214 Gettorf  
Fon: 04346-7995
Fax:
Mobil: 
Jörg Hoffmann
Königsförder Straße 17
24214 Lindau  
Fon: 
Fax:
Mobil: 
Struve, Reiner
Süderstr. 27
24214 Gettrof 
Fon: 04346-602685
Fax:
Mobil: 
Sacht, Max
Feldstraße 6
24214 Gettorf
Fon: 04346-8942
Fax:
Mobil: