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Jahreshauptversammlung

Am 23.03.2012 um 19.30 Uhr im Hotel Stadt Hamburg

Die Mitgliederversammlung findet im 1. Quartal eines Jahres statt. Die Einladung der Mitglieder soll schriftlich, unter Mitteilung der Tagesordnung, mindestens 14 Tage vor dem für die Versammlung bestimmten Tage erfolgen.
Regelmäßig wird beraten und Beschluss gefasst über
-- die Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstandes,
-- den Rechnungsbericht des Kassenwartes und dessen Entlastung sowie die Entlastung des Gesamtvorstandes,
-- die erforderlichen Neuwahlen von Mitgliedern des Vorstandes.

Anträge für die Mitgliederversammlung sind dem 1. Vorsitzenden spätestens 7 Tage vor dem für die Versammlung bestimmten Tage schriftlich einzureichen. Mündliche Anträge können nur als Dringlichkeitsantragangenommen werden, wenn mindestens 3 / 4 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder für die Annahme des Dringlichkeitsantrages stimmen.

Die Tagesordnung wird demnächst veröffentlicht